Fusion:
Eberhard & Bösch AG mit Musfeld AG
17. 07. 2012
Hintergrund
Die Eberhard & Bösch AG, Tiefbauunternehmung einerseits und die Musfeld AG andererseits beabsichtigen, im Laufe des Monats Juni 2012 zu fusionieren und zwar dergestalt, dass die Musfeld AG auf dem Wege der Absorptionsfusion rückwirkend per 1. Januar 2012 sämtliche Aktiven und Passiven der Eberhard & Bösch AG, Tiefbauunternehmung, übernimmt. Der Grund hierfür liegt insbesondere darin, dass mit der Fusion die Struktur der Musfeld-Gruppe vereinfacht werden kann. Durch diese vereinfachte Organisationsstruktur können unnötige, bei der Eberhard & Bösch AG, Tiefbauunternehmung bisher aufgelaufenen Kosten eingespart werden.
Was bedeutet dieser Schritt für den einzelnen Mitarbeitenden?
Für die Mitarbeitenden der Eberhard & Bösch AG, Tiefbauunternehmung einerseits sowie der Musfeld AG andererseits bestehen weder rechtliche, wirtschaftliche noch soziale Folgen durch diesen Übergang. Sämtliche Arbeitsverträge mit allen Rechten und Pflichten werden im gleichen Umfange mit der Musfeld AG weitergeführt.